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Kritik am Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes spricht sich deutlich gegen den aktuellen Entwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) aus. Das Gesetz, das von der Regierungskoalition eingebracht wurde, stehe im Widerspruch zum Grundgedanken der Prävention und stelle die etablierten Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung infrage.

Mit dem GHG verabschiedet sich die Koalition laut dem GKV-Spitzenverband von ihrem bisherigen Ziel, Gesundheitsrisiken präventiv vorzubeugen und zu vermeiden. „Prävention muss im Vordergrund stehen, und wir müssen sicherstellen, dass Arzneimittel und Vorsorgeuntersuchungen auch künftig wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit geprüft werden“, so der Verwaltungsrat des Verbandes. Der Entwurf sieht Maßnahmen vor, die aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes bestehende Präventionsstrukturen gefährden, die über Jahre mit Beitragsgeldern aufgebaut wurden.

Besondere Kritik äußert der GKV-Spitzenverband an der Missachtung der bewährten Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der G-BA hat die Aufgabe, auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bewerten, welche Gesundheitsleistungen wirksam und wirtschaftlich sind und somit in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden sollen. Diese Prinzipien dürfen nicht infrage gestellt werden, so die klare Forderung des GKV-Spitzenverbandes.

Der Verwaltungsrat appelliert an die Politik, die wissenschaftliche Fundierung und die langfristige Wirkung von Gesundheitsmaßnahmen im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Beitragszahlenden zu sichern und keine kurzfristigen Lösungen zu bevorzugen, die Prävention zugunsten von Medikamenten in den Vordergrund rücken. „Gesundheitsvorsorge bedeutet, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen – und nicht, auf Medikamente zu setzen, wenn es schon zu spät ist“, betont der Verband.

Der GKV-Spitzenverband fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs und eine Rückkehr zu einem präventionsorientierten Ansatz, der im Interesse der Versicherten liegt und die bewährten Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gefährdet

Quelle: GKV.

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