Anzeige

Nichtöffentliche Stadtratsbeschlüsse einsehbar?

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse des Ingolstädter Stadtrates sind der Öffentlichkeit bekannt zugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. Dies ist in der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt.

In der Stadt Regensburg können diese Beschlüsse ganz einfach von der Öffentlichkeit auf der Homepage der Stadt eingesehen werden. Dort heißt es: „Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse. Hier können Sie Beschlüsse, die in nichtöffentlichen Sitzungen gefasst wurden und bei denen keine Geheimhaltungsgründe mehr vorliegen, einsehen.“

Das Nachrichtenportal O-T(h)öne wollte von der Stadt Ingolstadt wissen: „Wo können Beschlüsse, die in nichtöffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Gremien gefasst wurden und bei denen keine Geheimhaltungsgründe mehr vorliegen, eingesehen werden?“

Das Presse- und Informationsamt der Stadt teilte dazu mit, dass die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen, bei denen der Stadtrat festgestellt hat, dass die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind, im Hauptamt der Stadt Ingolstadt nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können. Die Verwaltung prüft derzeit, in welcher Form künftig auch eine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem erfolgen kann.

Sie möchte zu dieser Veröffentlichung mit dem Nachrichtenportal O-T(h)öne in Kontakt treten?

Wir freuen uns über Ihre Email.

Diesen Beitrag teilen
Anzeige