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Zuschuss für Reparatur von Elektrogeräten

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) wird ab Januar 2024 die fachmännische Reparatur von defekten Elektrogeräten fördern. Der Werkausschuss Abfallwirtschaft des Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten Sitzung der Einführung eines solchen Reparaturbonus zugestimmt. „Ziel ist es, dass das Abfallaufkommen reduziert wird, ein Umdenken beim Konsumverhalten herbeigeführt und letztendlich die Umwelt geschont wird“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller.

Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der Reparaturkosten des Gerätes, maximal jedoch 50 Euro je antragsberechtigter Person. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Antragsteller mit Erstwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen gemeldet ist.

Gefördert wird die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten. Dazu zählen etwa Werkzeug, Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Spielzeug und Handys. Nicht gefördert werden dagegen Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates, Batteriewechsel, Wartungen oder Ähnliches. Ein Zuschuss ist für Reparaturen möglich, die ab dem 1. Januar 2024 durchgeführt werden.

Für den Reparaturbonus wird zunächst ein Fördertopf von 5.000 Euro für das Jahr 2024 angesetzt. „Ist der Topf ausgeschöpft, werden keine Reparaturen mehr gefördert. Es besteht insofern kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Bonus“, so Müller. Sollte der Fördertopf jedoch innerhalb kürzester Zeit nach dem Start ausgeschöpft sein, wird sich der AWP überlegen, nochmals ein Budget zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen gibt es zeitnah auf der Homepage des AWP unter www.awp-paf.de.

Quelle: Landratsamt Pfaffenhofen.

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