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Nachfragen zum Konsolidierungspaket

Am 14. Mai hat der Ingolstädter Stadtrat das Konsolidierungspaket 2025 – 2027 in einer Sitzung vorberaten und im Hinblick auf Aufwandsentschädigungen von Mandatsträgern und Berufsmäßigen Stadträten einen verbindlichen Beschluss gefasst. Das Online-Nachrichtenportal O-T(h)öne stellte zu dieser Sitzung am Folgetag verschiedene Fragen an das Presse- und Informationsamt, die heute beantwortet wurden.

OT: Welche finanziellen Auswirkungen haben die am 14. Mai gefassten einzelnen Beschlüsse des Ingolstädter Stadtrates, in den jeweiligen einzelnen Positionen im Konsolidierungspaket 2025 – 2027 hat. Also auf Mehreinnahmen in den einzelnen Positionen gegenüber dem Konsolidierungspapier der Verwaltung in der Sitzungsvorlage (V0319/24), oder auf Mindereinnahmen gegenüber der jeweils vorgelegten Einsparungssumme.

Stadt Ingolstadt: Da es sich am 14. Mai um eine vorberatende Sitzung gehandelt hat, wurde nicht zu allen Punkten abgestimmt. Zu vielen Fragen wurde zunächst ein Stimmungsbild erhoben. Für die Stadtratssitzung am 4. Juni bereitet die Verwaltung eine aktualisierte Konsolidierungsliste vor. Eine endgültige Klarheit (abschließende Liste) wird es aber erst nach den Beschlüssen am 4. Juni geben. Schon heute lässt sich aber festhalten, dass durch den allseits konstruktiven und zielorientierten Umgang mit dem Konsolidierungspaket die Erreichung der anvisierten Konsolidierungsziele möglich scheint.

OT: Betrifft die beschlossene Kürzung der Aufwandsentschädigungen um 10 Prozent auch die Sitzungsgelder der Kollegialorgane der Beteiligungsunternehmen?

Stadt Ingolstadt: Nein, dies war nicht Teil des abgestimmten Antrags. In den Satzungen von INKB und IFG sind allerdings die Aufwandsentschädigungen an die Grundentschädigung des Stadtrates gekoppelt.

OT: Von welcher Summe erfolgt jeweils im Einzelnen bei den berufsmäßigen Stadträten, den Bürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister die beschlossene 10-prozentige Kürzung? Wie hoch ist die Gesamtsumme im Zeitraum 2025 – 2027 im Konsolidierungspaket?

Stadt Ingolstadt: Die Dienstaufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters beträgt derzeit 1.602 Euro, der Bürgermeisterinnen und der Berufsmäßigen Stadträte jeweils 1.294 Euro pro Monat. Durch die 10-prozentige Reduzierungen ergeben sich ab 2025 jährliche Einsparungen von rund 17.500 Euro.

OT: Wie hoch ist derzeit bei den Stadtratsmitgliedern, den berufsmäßigen Stadträten, den Bürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister die jeweilige jährliche Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigungen?

Stadt Ingolstadt:: Regelungen zur Steuerfreiheit enthält das Einkommenssteuergesetz. Zur persönlichen Besteuerung von Mandatsträgern können wir mangels Kenntnis keine Aussagen treffen.

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