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Kulturreferentenwahl: Das Recht akzeptieren

Von Thomas Thöne

Zwei Bewerber für das Amt des künftigen Ingolstädter Kulturreferenten stellen sich den Stadtratsmitgliedern am kommenden Dienstag in der nicht öffentlichen Sitzung vor. Dies ist ein Novum in Ingolstadt. Bisher fanden die Vorstellungen der Bewerber für Referentenpositionen bei der Stadt in öffentlicher Sitzung statt. Hintergrund für die geänderte Verfahrensweise sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Nur, wenn alle Bewerber damit einverstanden sind, darf die Vorstellungsrunde öffentlich durchgeführt werden. Dies ist im genannten Bewerbungsverfahren nicht der Fall.

Um es gleich vorwegzusagen, auch ich hätte mir eine öffentliche Vorstellung der Bewerber gewünscht. Allein schon, um die dann folgende Entscheidung des Stadtrates nachvollziehen zu können.

Die anstehenden Vorstellungen der zwei Bewerber in der Nichtöffentlichkeit haben zu kontroversen Diskussionen in der Stadtgesellschaft geführt, insbesondere nach einer Berichterstattung in der Lokalzeitung namens DONAUKURIER. Bei den Diskussionen ist offenbar eines nicht mehr im Blick: Datenschutz beruht auf dem durch das Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses wird vom Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde hergeleitet. Wegweisend war hierzu das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983.

Datenschutz ist keine Kannbestimmung, sondern eine Mussbestimmung. Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers in unserem Land, die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, in Bezug auf seine Person, einzufordern. Dies gilt es zu akzeptieren sowie zu respektieren und nicht zu kritisieren. Datenschutz unterliegt keiner Beliebigkeit, sondern klaren Regeln, und das ist richtig so. Wer den Datenschutz für sich zu Recht beansprucht, muss diesen auch anderen zugestehen.

Das gilt auch für die Vorstellung für das exponierte Amt des Ingolstädter Kulturreferenten, selbst wenn man sich eine öffentliche Vorstellung wünscht. Eine Kandidatenvorstellung in der nicht öffentlichen Sitzung gefährdet die Demokratie nicht, sondern ist ein Bestandteil unserer Demokratie.

Die Lokalzeitung befragte die Kulturausschusssprecher von SPD, CSU und GRÜNEN zu „dem ungewöhnlichen Prozedere“ der Wahl. Diese erklärten übereinstimmend, dass sie damit kein Problem hätten. Etwas anderes hätten die Mandatsträger auf eine solche Frage nicht antworten können und dürfen. Nicht nur, weil es um geltendes Recht geht, sondern um nicht einem langwierigen Klageverfahren, mit entsprechender Entschädigung, eines möglicherweise unterlegenen Bewerbers Tür und Tor zu öffnen.

Ein wenig Besinnung auf rechtliche Grundlagen und Gelassenheit in der ganzen Angelegenheit täte gut.

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