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Verwaltung: Einsparen bei Stadtratsmitgliedern

Mitte April wurden alle Ingolstädter Stadtratsmitglieder zu einem sogenannten Fraktionsgespräch eingeladen. In diesem wurde den Kommunalpolitikern der Konsolidierungspakt 2025 bis 2027 vorgestellt. Die verteilte schriftliche Vorlage umfasst 34 Seiten.

Wie mehrere Stadtratsmitglieder unterschiedlicher politischer Couleur im Gespräch mit dem Ingolstädter Onlinenachrichtenportal O-T(h)öne bestätigten, wurden zwei Sparvorschläge, aufgrund einer Ältestenratssitzung des Ingolstädter Stadtrates, nicht in dem Papier aufgeführt. Dies waren Sparvorschläge der Stadtverwaltung zu den Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Ingolstädter Stadtrates und zu den Fraktionszuweisungen.

Die Konsolidierungsvorschläge waren in drei Farben eingeteilt: Grün als umsetzbares Potenzial aus Sicht der Verwaltung, Gelb als grundsätzlich umsetzbar und Rot als nicht empfohlen. Bei den Aufwandsentschädigungen wurden 10 % (Grün), 30 % (Gelb) und 50 % (Rot) vorgeschlagen, berichten Stadtratsmitglieder.

Die ehrenamtlichen Mandatsträger erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Grundentschädigung, die in der Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung der Stadt geregelt ist. Diese Satzung wurde durch die Stadtratsmitglieder selbst beschlossen. Die monatliche Grundentschädigung betrug im zurückliegenden Monat März 1.104 Euro. Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in voller Höhe der Grundentschädigung. Ihnen wird ferner ab dem sechsten Fraktionsmitglied eine monatliche Pauschale in Höhe von 49,00 EUR je Mitglied gewährt.

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der halben Grundentschädigung. Zwei gleichberechtigte Fraktionsvorsitzende teilen sich die Summe der zusätzlichen monatlichen Aufwandsentschädigung eines Fraktionsvorsitzenden und eines stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden jeweils zur Hälfte. Ausschusssprecher haben einen Anspruch auf eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der halben Grundentschädigung. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erhält eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % der Grundentschädigung.

Im März 2024 wurden in diesem Kontext nach Auskunft der Stadt Ingolstadt, auf Anfrage von O-T(h)öne, 74.457,00 Euro ausbezahlt. Hinzu kommen Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen in bestimmten Beteiligungsunternehmen. Die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften erhalten zweckgebundene Zuwendungen zur Bestreitung ihrer personellen und sächlichen Ausgaben. Hierzu wird ihnen, gemäß Stadtratsbeschlusses, jeweils ein Sockelbetrag in Höhe von 13.043,48 Euro gewährt. Zusätzlich erhalten sie ab dem jeweils dritten Mitglied der Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft eine lineare Zuwendung pro Person in Höhe von 8.695,65 € (sog. Pro-Kopf-Pauschale). Die Gesamtsumme beträgt im Jahr 399.999,94, laut den Unterlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Ingolstadt.

Neben den finanziellen Zuwendungen werden den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften von der Stadt Ingolstadt Räumlichkeiten einschließlich einer Büro-Grundausstattung für ihre Stadtratsarbeit zur Verfügung gestellt.

Der Sparvorschlag der Verwaltung wurde in einer Sitzung des Ältestenrates des Stadtrates vorgestellt, ein lediglich beratendes Gremium für den Oberbürgermeister, ist von Stadtratsmitgliedern zu erfahren. Aus der Mitte des Gremiums kam die Forderung, den Sparvorschlag nicht in das Konsolidierungspakt 2025 bis 2027 aufzunehmen. Die Sparvorschläge der Verwaltung sollten zunächst in den Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates besprochen werden. Zu diesem Vorgehen gab es im Ältestenrat dann Einvernehmen, berichten Stadtratsmitglieder.

Die Stadtratsfraktion der SPD hat dieser Tage einen Antrag gestellt, dass die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Ingolstädter Stadtrates im Zuge des Konsolidierungspaketes 2025-2027 um zehn Prozent gekürzt werden sollen. Dies entspräche dem Verwaltungsvorschlag in der Stufe grün.

Wie der SPD-Fraktionsvorsitzende, Christian De Lapuente, heute auf Nachfrage von O-T(h)öne ausführte, soll die Kürzung auch die Aufwandsentschädigungen betreffen, die in Beteiligungsunternehmen gezahlt werden. Die SPD-Fraktion diskutiert derzeit auch eine Kürzung bei den Fraktionszuwendungen in Höhe von fünf Prozent, so De Lapuente.

Vom Antrag der SPD waren Stadtratsmitglieder anderer Fraktionen und Gruppierungen überrascht worden, wie in Gesprächen zu erfahren war. „Das war so nicht abgesprochen, dass hier eine Fraktion mit einem Vorschlag vorgeprescht und jetzt den Eindruck vermittelt, sie sei auf die Idee gekommen, Aufwandsentschädigungen und Fraktionszuwendungen einzusparen“, zeigte sich heute ein Stadtratsmitglied gegenüber O-T(h)öne verwundert.

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wird nun im Rahmen des Konsolidierungspaketes 2025-2027 am 14. Mai im Plenum beraten. Die Öffentlichkeit darf gespannt sein, ob in dieser Sitzung auch die Sparvorschläge der Verwaltung zu den Aufwandsentschädigungen und den Fraktionszuweisungen einsehbar sind.

Quelle: Eigene Berichterstattung und Recherche.

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