Anzeige

Klinikfusion: Der erste Beschluss

Der Kreistag des Landkreises Eichstätt soll bereits kommenden Montag, den 29. Januar, einen Grundsatzbeschluss zur Fusion der regionalen Kliniken auf Grundlage des Gutachtens „Gutachten Medizinstrategie für die Region“, der Firma PwC, auf Initiative von Landrat Alexander Anetsberger, (CSU) fassen.

Wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht, soll das Gutachten von den Gutachtern selbst noch einmal kurz erläutert werden, danach besteht Gelegenheit zur Aussprache über den Sachstand und das weitere Vorgehen. Vor der Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung findet allerdings eine nicht-öffentliche Sitzung des Kreistages statt. Insofern bleibt abzuwarten, ob die Öffentlichkeit bei der anstehenden Kreistagssitzung die Informationen erhält, die jüngst einer Informationsveranstaltung im Stadttheater Ingolstadt ein ausgewählter Personenkreis, darunter Kreis- und Stadträte, Bürgermeister und weitere geladene Gäste, erhalten haben. Den Medien war damals eine Teilnahme an der besagten Informationsveranstaltung, die keine Sitzung nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern war, verwehrt worden.

Wie Recherchen von O-Thöne ergaben, liegt den Mitgliedern des Eichstätter Kreistages das komplette Gutachten der Firma PwC zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Berichterstattung weiterhin nicht vor. Das Gutachten selbst ist jedoch Grundlage der anstehenden Beschlussfassung des Kreistages.

Nachfolgenden Beschluss soll der Kreistag am 29. Januar fassen:

1.) Der Kreistag empfiehlt den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kliniken im Naturpark Altmühltal zur Vorbereitung der dem Verwaltungsrat obliegenden Entscheidung über wesentliche Änderungen des Betriebsumfangs der Kliniken, den Vorstand und den Verwaltungsratsvorsitzenden zu beauftragen, die im Gutachten von PwC dargestellte „Alternative E: ausgewogene Strategie“ weiter auszuarbeiten und dazu Gespräche mit allen Beteiligten (Gebietskörperschaften, Krankenhausunternehmen, Gesundheitsministerium, Personalrat, Ärzteschaft, Krankenkassen usw.) zu führen.

2.) Der Kreistag wird die Kreisverwaltung zu gegebener Zeit beauftragen, zur Vorbereitung der dem Kreistag vorbehaltenen Entscheidung über die Landkreisunternehmen Entwürfe von Verträgen betreffend die unternehmerische Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften und von Unternehmenssatzungen zur Umsetzung der „Alternative F: ausgewogene Strategie“ zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

3.) Dem Kreistag ist regelmäßig über den Fortlauf der Gespräche und Verhandlungen auf Regionsebene zu berichten.

Quelle: Eigene Berichterstattung.

Diesen Beitrag teilen
Anzeige